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Glossar / Investment-Lexikon: Wertpapier |
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Hilfreiche Begriffs-Erklärung von A-ZErklärung für "Wertpapier"Das Wertpapier ist eine Urkunde, die ein Vermögensrecht verbrieft. Ohne das Wertpapier kann das Recht nicht geltend gemacht werden. Nach der Art der Übertragbarkeit wird in Inhaber-, Namens- und Orderpapiere unterschieden. Wertpapiere sind z.B. Aktien, Anleihen, Schecks und Wechsel. Börsenfähige Wertpapiere werden als Effekten bezeichnet. Lexikon-Einträge mit WW-FormationWährungsrisiko Wall Street Wertpapier Wertpapier-Kennnummer Widerrufsrecht Widerstandslinie Worst-Case-Szenario mehr Information zu "Investment-Lexikon" |
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