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Glossar / Investment-Lexikon: Insider |
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Hilfreiche Begriffs-Erklärung von A-ZErklärung für "Insider"Insider sind Personen, die wegen ihrer Stellung in einem Unternehmen, als Mitglieder der Geschäftsleitung, des Aufsichtsrates oder ähnliches, eines Informationsvorsprung gegenüber der Allgemeinheit haben. Nutzen sie diesen Informationsvorsprung auf Kosten der übrigen Marktteilnehmer im Börsenhandel aus, so spricht man von Insidergeschäften. Insidertransaktionen im Wertpapierhandel sind gesetzlich verboten. Lexikon-Einträge mit IIceberg-OrderIf-Done-Order ifo Geschäftsklima-Index Index Indexfonds Indexzertifikate Indikator Indizes Inflation Inflationsrate Innerer Wert Insider Institutionelle Anleger Interbankenmarkt Internationaler Währungsfonds Intraday Reversal Intraday-Handel Inverse Zinsstruktur InvestmentClub Investmentgesellschaft Investor Relations IOB-Aktien ISIN mehr Information zu "Investment-Lexikon" |
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