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Glossar / Investment-Lexikon: Hauptversammlung |
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Hilfreiche Begriffs-Erklärung von A-ZErklärung für "Hauptversammlung"Versammlung der Teilhaber einer Aktiengesellschaft und deren oberstes Beschlussorgan. Entsprechend seinem Aktienbesitz ist jeder Aktionär zur Stimmabgabe in der Hauptversammlung berechtigt; soweit er diese nicht selbst wahrnehmen kann, kann er seine depotführende Bank beauftragen, ihn zu vertreten. Zu den wichtigsten Befugnissen der Hauptversammlung gehört die Bestellung des Aufsichtsrats, der Entscheid über die Verwendung des Gewinns und die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand. Lexikon-Einträge mit HHandelssignaleHang-Seng-Index (HSI) Harte Währung Hauptversammlung Hausse Hebel Hebelzertifikate Hedge Hedge Fonds Hedgen Hexensabbat High Yield Bond High-Water-Mark Historische Volatilität Hochkonjunktur mehr Information zu "Investment-Lexikon" |
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