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Glossar / Investment-Lexikon: Gewinnbeteilung |
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Hilfreiche Begriffs-Erklärung von A-ZErklärung für "Gewinnbeteilung"Vertraglich vereinbarte Beteiligung des Versicherungsnehmers am Überschuss des Direktversicherers. Sie setzt voraus, dass der Versicherer in dem betreffenden Versicherungszweig einen Überschuss erzielt hat. Gerade bei kapitalbildenden Versicherungen (Lebensversicherung) ist der Überschuss zu einem guten Teil von den auf den Finanzmärkten erzielbaren Renditen abhängig. Der Versicherungsnehmer hat laut § 18b Abs 1 Z 6 VAG idF der VAG Novelle 1996 das Recht über die Berechnung der Gewinnbeteiligung informiert zu werden. Lexikon-Einträge mit GGammaGap Garantierter Stopp / Stopp-Loss-Order Garantiezertifikat Garantiezinssatz Geldkurs Geldmarktfonds Geldmenge Geldwertstabilität Genussschein Geregelter Freiverkehr Gewinn pro Aktie Gewinn vor Steuern Gewinnbeteilung Gewinnmitnahmen Gewinnwarnung Gilt Glattstellen Gläubigerschutz Gläubigerschutz Gleitender Durchschnitt Golddeckung Grauer Kapitalmarkt Gültig bis auf Widerruf (Good Till Cancelled, GTC) GuV / G&V mehr Information zu "Investment-Lexikon" |
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