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Glossar / Investment-Lexikon: Genussschein |
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Hilfreiche Begriffs-Erklärung von A-ZErklärung für "Genussschein"Genussscheine sind an einer Börse handelbare Wertpapiere, meist Inhaberpapiere, die auf Grund ihrer Konstruktion eine Zwischenstellung zwischen Aktien und Anleihen einnehmen. Sie verbriefen ein Genussrecht in Form einer jährlichen Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn des Emittenten. Da es sich bei Genussrechten um Gläubigerrechte handelt, hat der Inhaber am Ende der Laufzeit einen Anspruch auf Rückzahlung des Kapitals zum Nennwert. Im Gegensatz zu einem Aktionär besitzt der Genussscheininhaber kein Stimmrecht und ebenso kein Mitwirkungsrecht in Form einer Teilnahme an Hauptversammlungen oder Gesellschafterversammlungen. Lexikon-Einträge mit GGammaGap Garantierter Stopp / Stopp-Loss-Order Garantiezertifikat Garantiezinssatz Geldkurs Geldmarktfonds Geldmenge Geldwertstabilität Genussschein Geregelter Freiverkehr Gewinn pro Aktie Gewinn vor Steuern Gewinnbeteilung Gewinnmitnahmen Gewinnwarnung Gilt Glattstellen Gläubigerschutz Gläubigerschutz Gleitender Durchschnitt Golddeckung Grauer Kapitalmarkt Gültig bis auf Widerruf (Good Till Cancelled, GTC) GuV / G&V mehr Information zu "Investment-Lexikon" |
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