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Glossar / Investment-Lexikon: Gläubigerschutz |
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Hilfreiche Begriffs-Erklärung von A-ZErklärung für "Gläubigerschutz"Der Gläubigerschutz bei der Aktiengesellschaft ist vorgeschrieben unter anderem bei der Kapitalherabsetzung, Abwicklung der AG, Beendigung eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrages, Eingliederung der AG, Verschmelzung oder Umwandlung einer AG in eine GmbH. Eine der wichtigsten Formen des Gläubigerschutzes ist die Sicherung von Ansprüchen durch das Schuldrecht und die darauf basierende Rechtsprechung. Diese schuldrechtlichen Vorschriften dienen dazu, Entstehen und Erlöschen von Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die Vollstreckung zu regeln. Mittel des Gläubigerschutzes sind unter anderem die dreimalige Aufforderung in den Gesellschaftsblättern zur Anmeldung der Ansprüche, Sicherheitsleistung sowie ein Sperrjahr für Ausschüttungen an die AKtionäre bei einer Abwicklung der AG. Lexikon-Einträge mit GGammaGap Garantierter Stopp / Stopp-Loss-Order Garantiezertifikat Garantiezinssatz Geldkurs Geldmarktfonds Geldmenge Geldwertstabilität Genussschein Geregelter Freiverkehr Gewinn pro Aktie Gewinn vor Steuern Gewinnbeteilung Gewinnmitnahmen Gewinnwarnung Gilt Glattstellen Gläubigerschutz Gläubigerschutz Gleitender Durchschnitt Golddeckung Grauer Kapitalmarkt Gültig bis auf Widerruf (Good Till Cancelled, GTC) GuV / G&V mehr Information zu "Investment-Lexikon" |
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