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Glossar / Investment-Lexikon: Gewinnmitnahmen |
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Hilfreiche Begriffs-Erklärung von A-ZErklärung für "Gewinnmitnahmen"Als Gewinnmitnahmen werden Kursgewinne bezeichnet, die realisiert werden. Aus Buchgewinnen werden tatsächliche Einkünfte. Nach einer Anstiegsphase verkaufen Anleger oft die entsprechende Aktie, um den Kursgewinn einzustreichen. Aus steuerlicher Sicht ist die Spekulationsfrist zu beachten. Erst nach einem Jahr sind Kursgewinne steuerfreie Einnahmen. Lexikon-Einträge mit GGammaGap Garantierter Stopp / Stopp-Loss-Order Garantiezertifikat Garantiezinssatz Geldkurs Geldmarktfonds Geldmenge Geldwertstabilität Genussschein Geregelter Freiverkehr Gewinn pro Aktie Gewinn vor Steuern Gewinnbeteilung Gewinnmitnahmen Gewinnwarnung Gilt Glattstellen Gläubigerschutz Gläubigerschutz Gleitender Durchschnitt Golddeckung Grauer Kapitalmarkt Gültig bis auf Widerruf (Good Till Cancelled, GTC) GuV / G&V mehr Information zu "Investment-Lexikon" |
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