|
Glossar / Investment-Lexikon: Erbschaftssteuer-Versicherung |
![]() |
Hilfreiche Begriffs-Erklärung von A-ZErklärung für "Erbschaftssteuer-Versicherung"liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer (im Rahmen einer Lebensversicherung) verfügt, dass die Versicherungssumme im Leistungsfalle (Ableben) vorrangig dem zuständigen Finanzamt zur Abdeckung der anfallenden Erbschaftssteuer-Versicherung zur Verfügung gestellt wird, wodurch der für die Erbschaftssteuer verwendete Teil der Versicherungssumme erbschaftssteuerfrei bleibt. Lexikon-Einträge mit EEBITEBITDA Edelmetalle Effektivverzinsung Eigenemission Einkaufsmanager-Index Einmalanlage Einmalerlag Elektronische Börse Elliot-Wellen-Theorie Emerging Markets Emission Emittent EONIA Equity-Methode Er- und Ablebensversicherung Erbschaftssteuer-Versicherung Erfüllung Eröffnungskurs Eskomptieren ETFs Eurex Euribor EURO EURO STOXX Euro-Dollar Euronext Europäische Währungsunion Europäische Wirtschafts- und Währungsunion Europäische Zentralbank Europäisches Währungssystem EUWAX Exotische Produkte Expresszertifikate mehr Information zu "Investment-Lexikon" |
|
fenjafunds.com
|

