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Glossar / Investment-Lexikon: Direktversicherer / direktes Geschäft |
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Hilfreiche Begriffs-Erklärung von A-ZErklärung für "Direktversicherer / direktes Geschäft"Diejenige Versicherungsgesellschaft, welche in einem direkten Vertragsverhältnis zum Versicherungsnehmer steht. Die Unterscheidung folgt aus dem Haftungsverhältnis zwischen Versichertem und Versicherungsunternehmen. Haftet das Versicherungsunternehmen dem Versicherten unmittelbar aus dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag (der Polizze), so heißt das Geschäft direkt. Das direkte Geschäft gliedert sich in eigenes und Beteiligungsgeschäft. Dem direkten Geschäft steht das Rückversicherungsgeschäft gegenüber. (Im Gegensatz zu den anderen Statistiken beziehen die Angaben zur Wertschöpfung der Privatversicherungen die zusammengefassten Bilanzen und die zusammengefassten Gewinn- und Verlustrechnungen der Versicherungsunternehmen die Rückversicherung mit ein. Lexikon-Einträge mit DDachfonds (engl. Fund of Funds)Daueremission DAX 30 Daytrader Deckungsrückstellung Deckungsstock Deckungsstock (Deckungskapital) Deflation Deflator (des Bruttoinlandsprodukts) Delta Depositen Depot Depression Deregulierung Derivate Devisen Devisen-Future Devisen-Option Devisen-Swapgeschäft Devisenhandel Direct Brokerage Direktbank Direktversicherer / direktes Geschäft Discount Broker Discountzertifikat Diskontpolitik Diskontsatz Divergenzen Diversifikation Dividende Dividendenabschlag Dividendenrendite Doppelbesteuerungsabkommen Doppeltief Doppeltop Dow Jones Industrial Average (DJIA) Drawdown Dread Disease Dreiecksformation Dreifacher Verfallstermin Due Dilligence Duration mehr Information zu "Investment-Lexikon" |
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