Start des "Fenja Fund Multi Strategy" war am 01. Oktober 2010 mit einem NAV von 100. Die Performance von Januar 2007 bis 30. September 2010 wurde mit den zugrunde liegenden Handelssystemen des "Fenja Fund Multi Strategy" auf realen Konten erwirtschaftet und ist gebührenbereinigt.
Erklärung für "Begünstigung oder Bezugsberechtigung"
liegt vor, wenn eine Lebens- oder Unfallversicherung zugunsten eines Dritten abgeschlossen wird, d.h., der Versicherungsnehmer bestimmt, wer die Versicherungsleistung bei Fälligkeit erhalten soll. a) Widerruflich: Der Begünstigte kann vom Versicherungsnehmer jederzeit (praktisch täglich neu bestimmt werden b) Unwiderruflich: Der Begünstigte kann vom Versicherungsnehmer nur mit dessen Zustimmung geändert werden Bereicherungsverbot In der gesamten Schadensversicherung gilt gemäß §55 VersVG das Bereicherungsverbot, d.h., auch wenn die Versicherungssumme höher ist als der Versicherungswert zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles, ist der Versicherer nicht verpflichtet, dem Versicherungsnehmer mehr als den Betrag des effektiven Schaden zu ersetzen.